Regionalbudget Allgemeines
Mit dem Regionalbudget fördern die Ämter für Ländliche Entwicklung Kleinprojekte aus der Bürgerschaft in den Kommunen, die sich zu einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben. Die ILE Jura-Tangrintel erhält i. d. R. eine jährliche Förderung von 75.000 Euro durch das ALE Oberpfalz, die an die Projektträger weitergegeben wird. Ziel des Förderinstruments ist, eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken.
Kleinprojekte zur...
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Ein Kleinprojekt im Sinne des Regionalbudgets ist ein Vorhaben mit Bruttokosten zwischen 2.000 und 20.000 Euro. Die tatsächlich entstandenen Bruttoausgaben (abzüglich Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Förderfähig ist ein Projekt, das i. d. R. bis September des laufenden Jahres nachweislich abgeschlossen werden kann und bis zur Förderzusage noch nicht begonnen wurde. Dabei sind vielfältigste Maßnahmen förderfähig, die darauf abzielen den ländlichen Raum als Lebens-, Sozial-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.
- Vereine
- Verbände
- Mitgliedskommunen
- Unternehmen
- Privatpersonen
aus den ILE Gemeinden Beratzhausen, Brunn, Deuerling, Duggendorf, Hemau, Holzheim am Forst, Kallmünz, Laaber und Painten.
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- der Landankauf
- Kauf von Tieren
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (= Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigten und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 2 Millionen Euro nicht überschreitet)
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- einzelbetriebliche Beratung
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Für die Förderrunde 2027 fand eine Aktualisierung der Auswahlkriterien statt.
Nach folgenden Kriterien findet die Bewertung statt:
- Räumliche Ausstrahlung: Das Kleinprojekt hat positive Auswirkungen auf...
- den Projektort (0 Punkte)
- das gesamte Gemeindegebiet (2 Punkte)
- die ILE Jura-Tangrintel (6 Punkte)
- Beitrag zu den Zielen des ILEKs: Das Kleinprojekt leistet einen Beitrag zu...
- Keinem Ziel (0 Punkte)
- Einem Ziel (1 Punkt)
- Zwei Zielen (2 Punkte)
- Drei oder mehr Zielen (4 Punkte)
- Nachhaltigkeit: Die Wirkung des Kleinprojekts hält...
- bis 3 Jahre an (1 Punkt)
- 3 bis 10 Jahre an (3 Punkte)
- dauerhaft an (5 Punkte)
- Innovation: Das Projekt ist einzigartig...
- Nein (0 Punkte)
- In der Gemeinde (3 Punkte)
- In der ILE Jura-Tangrintel (5 Punkte)
- Gemeinschaftlicher Ansatz: Das Projekt trägt zum Aufbau/zur Stärkung von Kooperationen bei.
- Nein (0 Punkte)
- Ein Projektpartner (3 Punkte)
- Zwei Projektpartner (5 Punkte)
- Das Kleinprojekt leistet einen Beitrag zur regionalen Identität, Kultur, Brauchtum
- Ja (3 Punkte)
- Nein (0 Punkte)
- Das Kleinprojekt leischafft ein neues Freizeit- und Erholungsangebot
- Ja (3 Punkte)
- Nein (0 Punkte)
- Das Kleinprojekt hat einen gemeinwohlorientierten Charakter und steht der Allgemeinheit zur Verfügung
- Ja (5 Punkte)
- Nein (0 Punkte)
Ein Projekt braucht mindestens 10 Punkte, um zur Förderung zugelassen zu werden.
Alle Projekte werden von einem Entscheidungsgremium - bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen aller Ortschaften der ILE -bewertet. Die Auswahl erfolgt nach der Reihenfolge der erreichten Punkte.